Sachkundigenprüfung

Prüfung Ihrer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz

Sie wissen bereits, dass Sie Produkte zum Thema Höhensicherung bei uns erwerben können. Doch wussten Sie auch, dass Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz mindestens alle 12 Monate oder in Abhängigkeit der Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen, häufiger durch einen Sachkundigen geprüft werden muss?

Wir prüfen für Sie folgende Produkte:

  • Auffanggurte nach DIN / EN 361
  • Haltegurte nach DIN / EN 358
  • Sitzgurte nach DIN / EN 831
  • Verbindungsmittel nach DIN / EN 354
  • Falldämpfer nach DIN / EN 355
  • Kernmantelseile
  • Faserseile
  • Karabiner

René van den Boogaard hat an einem Lehrgang nach den "Grundsätzen für die Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" (BGG 906) mit Erfolg teilgenommen. Als Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wird er den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen können.

Grundlegende Informationen

Vorbereitungen zur Prüfung: Grundsätzlich bitten wir Sie, verschmutzte Materialien vor der Prüfung zu reinigen, damit die Web- und Faserstruktur sowie die Nahtverbindungen gut erkennbar und kontrollierbar sind. Zur Reinigung können Seile und Gurtbänder in einer Trommelwaschmaschine bei 40°C mit leichten / nicht aggressiven Waschmitteln gereinigt werden (jeweilige Herstellerangabe beachten). Die Reinigung in einer Trommelwaschmaschine ist unbedenklich für die Metallteile und Verbindungselemente der PSA.

Ablegereife: Grundsätzlich ist jedes Teil der PSA, das durch einen Sturz beansprucht wurde, dem Gebrauch zu entziehen. Für die Haltbarkeit nach Herstellung können Sie folgende Faustregel verwenden: 10 Jahre nach Herstellung ohne Benutzung, 5 Jahre nach erster Nutzung. Allerdings ist dies nur ein grober Anhaltspunkt, Abweichungen sind möglich und werden vom Sachkundigen berücksichtigt.

Ablauf: Nach vorheriger Absprache können Sie uns Ihre PSA zusenden. Nach Eintreffen wird von dem Sachkundigen mit Protokollführung eine genaue Überprüfung Ihrer PSA vorgenommen. Nach der Überprüfung erhalten Sie neben der Rechnung und Ihrer PSA das Protokoll für Ihre Unterlagen. In dem Protokoll steht, ob Sie Ihre PSA weiterhin verwenden dürfen oder nicht, auf welche Stellen Sie gegebenenfalls besonders achten müssen und weiteres. Generell muss an dieser Stelle gesagt werden, dass die Prüfung des Sachkundigen lediglich eine Momentaufnahme darstellt. Als Nutzer Ihrer PSA sind Sie dazu verpflichtet, vor jedem erneuten Einsatz eine genaue Prüfung Ihrer PSA vorzunehmen.